2-Personenhaushalte [Anz.]

Zweipersonenhaushalte (Privathaushalte). Als Privathaushalt zählt jede in eigener Regie zusammen wohnende Personengemeinschaft sowie Personen, die allein wohnen. Nicht zu den Privathaushalten gehören Kollektivhaushalte wie z.B. Anstalten, Spitäler oder Heime. Bei der Haushaltbildung sind nur Personen der ständigen Wohnbevölkerung berücksichtigt. In modernen Gesellschaften lebt der Grossteil der Bevölkerung in Privathaushalten. Sie sind die kleinsten wirtschaftlichen Einheiten zum Zwecke ihrer eigenen Existenzsicherung und der Reproduktion der Gesellschaft. Volkswirtschaftlich betrachtet tragen Privathaushalte mit ihrem Konsum, ihren Ersparnissen sowie ihrem Angebot an Produktionsfaktoren (Arbeit und Kapital) massgeblich zur wirtschaftlichen Entwicklung bei.

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Author Bundesamt für Statistik STATPOP; Berechnung Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
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