Bei den innerstädtischen Räumen inklusive innerstädtische Umzüge. Beim laufenden Jahr enthalten die Zahlen ab dem 7. Tag des laufenden Monats den kumulierten Stand am Ende des Vormonats. Zur Wohnbevölkerung zählen:
• die ständige Wohnbevölkerung am Hauptwohnsitz: alle Personen, die mit Hauptwohnsitz in der Stadt St.Gallen angemeldet sind und über die schweizerische Staatsbürgerschaft verfügen oder über eine ausländische Staatsbürgerschaft mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
• die nicht-ständige ausländische Wohnbevölkerung: ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung, vorläufig Aufgenommene, Schutzbedürftige sowie sich um Asyl Bewerbende soweit sie bei der städtischen Einwohnerkontrolle registriert sind
• Personen mit einem Nebenwohnsitz (sogenannte "Wochenaufenthalter/-innen"): angemeldete Aufenthalter/-innen in der Stadt St.Gallen mit einem Hauptwohnsitz anderswo in der Schweiz oder im Ausland. Ein Nebenwohnsitz wird meist in Zusammenhang mit einer Arbeitstätigkeit oder dem Besuch einer Ausbildungsinstitution in der Stadt St.Gallen errichtet.