Wohnungen in Einfamilienhäusern [Anz.]

Einfamilienhäuser sind hier definiert als Wohngebäude mit einer einzigen Wohnung. Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen gelten als Mehrfamilienhäuser. Unter einer Wohnung ist die Gesamtheit der Räume zu verstehen, die eine bauliche Einheit bilden und einen eigenen Zugang entweder von aussen oder von einem gemeinsamen Bereich innerhalb des Gebäudes (Treppenhaus) haben. Eine Wohnung im Sinne der Statistik verfügt über eine Kocheinrichtung (Küche oder Kochnische). Ein Einfamilienhaus besteht aus einer Wohnung. Als Zimmer gelten Wohnräume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, nicht aber Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Reduits, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung. Der Wohnungsbestand bildet die Wohnungskapazität eines Gebietes ab. Seine Entwicklung lässt Rückschlüsse auf die künftige Bevölkerungsentwicklung zu. Während bei gleich bleibendem Wohnungsbestand dem Zuzug in das Gebiet Grenzen gesetzt sind, ist bei zunehmenden Wohnungsbestand tendenziell mit einem Bevölkerungszuwachs zu rechnen. Allerdings können Faktoren wie sich verändernde Wohnraumansprüche oder Wohnungsmarktüber- und -unterangebote diese Zusammenhänge überlagern. Merkmale wie Zimmerzahl, Wohnfläche und Bauperiode geben Hinweise auf die Art und Qualität des Wohnungsangebots.

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Author Bundesamt für Statistik Volkszählungen 1990/2000, Gebäude- und Wohnungsstatistik (ab 2009)
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