Ortsgemeinden [Text]

Die Ortsgemeinde erfüllt mit ihren Mitteln gemeinnützige, kulturelle und andere Aufgaben im öffentlichen Interesse. Zu ihren Leistungen gehört es, öffentliche Anlässe zu unterstützen, Stipendien auszurichten, Museen zu betreiben, Vereine zu unterstützen, sich in der Kranken- und Behindertenpflege zu engagieren, Strassen, Wege und Brücken zu unterhalten, Wälder und Alpen zu pflegen und weitere Dienstleistungen für die Allgemeinheit zu erbringen. Geschichtlicher Hintergrund: Mit der Gründung des Kantons St.Gallen im Jahr 1803 teilten sich die politischen Gemeinden und die Ortsgemeinden den Aufgabenbereich auf. Der Rat der politischen Gemeinden war unter anderem zuständig für den Unterhalt von öffentlichen Strassen und Plätzen, die Polizei, Kontrolle der Märkte, des Gastgewerbes und der Seuchenprävention sowie für die Führung der Bürger-, Geburts-, Ehe- und Sterbebücher. Der Verwaltungsrat der Ortsgemeinden behielt die Aufsicht über die Finanzen, die Infrastruktur, den Wald sowie Kirchen-, Schul- und Armengüter. Im Laufe der Zeit sind die meisten Aufgaben an die politischen Gemeinden übergegangen. Seit der Verfassungsrevision zu Beginn des 21. Jahrhunderts haben die Ortsgemeinden keine gesetzlichen Aufgaben mehr zu erfüllen.

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