9 Finanzen und Steuern (Nettoinvestitionsausgaben) [Fr.]

Nettoinvestitionsausgaben für Sachgüter, Darlehen und Beteiligungen, eigene Beiträge, übrige zu aktivierende Ausgaben und Passivierungen im Bereich Finanzen. Nur für Verwaltungsvermögen, Finanzvermögen darf nicht via Investitionsrechnung aktiviert bzw. passiviert werden.

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