9 Finanzen (Investitionseinnahmen) [Fr.]

Bruttoinvestitionseinnahmen für Abgang von Sachgütern, Nutzungsabgaben und Vorteilsentgelte, Rückzahlung von Darlehen und Beteiligungen, Rückerstattungen für Sachgüter, Rückzahlungen von eigenen Beiträgen, Beiträge für eigene Rechnung und Aktivierungen im Bereich Finanzen. Nur für Verwaltungsvermögen, Finanzvermögen darf nicht via Investitionsrechnung passiviert werden.

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