Mit einer Heirat ist die formelle juristische Bildung einer Ehegemeinschaft gemeint. Vor 2002 wurden alle Heiraten, welche in der Schweiz vollzogen wurden berücksichtigt. Seit 2002 werden nur noch jene Heiraten berücksichtigt, bei denen die massgebende Person einen ständigen Wohnsitz in der Schweiz oder eine Kurzaufenthaltsbewilligung hat. Ab 2022 werden verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Eheschliessungen sowie Umwandlungen der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe berücksichtigt. Folgende Personen sind massgebend für die Bestimmung des ständigen Wohnsitzes in der Schweiz: der Ehemann (Wohnsitz vor der Heirat), unabhängig vom Wohnsitz der Ehefrau vor der Heirat oder die Ehefrau (Wohnsitz vor der Heirat), wenn der Ehemann zum gleichen Zeitpunkt keinen ständigen Wohnsitz in der Schweiz hatte. «Vor der Heirat» bezieht sich in der Regel auf den Informationsstand zum Zeitpunkt, zu dem das Paar die Trauung beim Zivilstandsamt beantragt.
Mit der Heirat gehen zwei verschieden- oder gleichgeschlechtliche Personen eine gesetzlich geregelte, auf Dauer angelegte Ehebeziehung ein. Die Bedeutung der Ehe ist stark von den gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen abhängig und hat sich im Zuge der menschlichen Entwicklung immer wieder verändert