Fläche in Arbeitszonen.Arbeitszonen sind für Gewerbe-, Industrie und Dienstleistungsbetriebe bestimmt, auch für solche, die erhebliche Immissionen zur Folge haben oder ausserordentliche Baumasse aufweisen. Wohnbauten sind nur für bestimmte Zwecke zulässig. Der Bebauungsstand wird wie folgt berechnet: Verknüpfung der digitalen Zonenpläne der Gemeinden mit den Gebäudegrundrissen der amtlichen Vermessung (AV). Jedes Grundstrück, das kein Gebäude der AV enthält, gilt als unbebaut. Die Bauzonenfläche ist die Summe aller Flächen, welche in den Bauzonenplänen der Gemeinden zur Überbauung freigegeben sind. Flächen der Grünzone b, in denen die Bebauung möglich (z.B. Golfplätze), aber stark eingeschränkt ist, sind nicht berücksichtigt. Strassenflächen, die sich in Bauzonen befinden, zählen als bebaut (erstmals publiziert am 23.1.2018 für die ganze Zeitreihe ab 2010). Die Zahlen zu den Zonenflächen werden aus den digitalen Zonenplänen der Gemeinden ermittelt.
Bei den NRP-Regionen ist nur das im Kanton St.Gallen liegende Gebiet berücksichtigt.