Der Indikator weist den Anteil der Personen an allen Pendelnden am Wohnort aus, die für ihren Arbeits- oder Ausbildungsweg den öffentlichen Verkehr als Hauptverkehrsmittel angeben. Die Berechnung der innerhalb oder von einem Ort aus zur Arbeits- oder zur Ausbildungsstätte pendelnden Personen erfolgt für Raumeinheiten ab einer Grösse von 15'000 Einwohnern auf Jahresbasis. Bei kleineren Raumeinheiten bezieht sie sich auf den Zeitraum der letzten fünf Jahre (Pooling). Werte können nur für Gebiete mit mindestens 5 Beobachtungen ausgewiesen werden. Es handelt sich um Schätzwerte mit einem Unsicherheitsbereich in der Höhe des Vertrauensintervalls.
Pendelnde sind Personen, die im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung einen Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsort zurücklegen. Freizeitpendelnde sind hier nicht berücksichtigt. Bezüglich der für den Arbeits- oder Ausbildungsweg eingesetzten Verkehrsmittel konnten die befragten Personen in der Schweizerischen Strukturerhebung mehrere Angaben machen. Um das Hauptverkehrsmittel zu ermitteln, wurden die Angaben hierarchisiert: Die öffentlichen Verkehrsmittel wurden den privaten übergeordnet, die schnelleren Verkehrsmittel den langsameren. Benutzte ein Pendler oder eine Pendlerin z.B. zuerst die Bahn und dann den Bus, so gilt die Bahn als Hauptverkehrsmittel. Die zurückgelegte Busstrecke wird vernachlässigt. Die Pendelnden wurden bei dieser Auswertung anhand ihres Abfahrtsorts geographisch zugeordnet.
Die Schweizerische Strukturerhebung findet bei einer Stichprobe der Personen der ständigen Wohnbevölkerung statt, die mindestens 15 Jahre alt sind und in Privathaushalten leben. Die Stichprobe umfasst schweizweit mindestens 200'000 Personen. Ein Teil der Kantone finanziert eine Erhöhung der Stichprobe auf ihrem Gebiet, wovon der Kanton St.Gallen bisher jedoch noch keinen Gebrauch gemacht hat. Es werden Ergebnisse auf Ebene Personen wie auch Privathaushalten produziert. Die Ergebnisse sind Hochrechnungen auf die Gesamtbevölkerung. Diese unterliegen einem Stichprobenfehler und sind deshalb als Schätzungen zu interpretieren. Der Stichprobenfehler der Schätzwerte wird in der Regel durch Vertrauensintervalle auf Basis einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent ausgewiesen. Beispiel: Schätzwert Merkmal X = 67 Prozent der Bevölkerung mit einem Vertrauensintervall von +/- 2: Mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent liegt der wahre Anteil von Merkmal X zwischen 65 und 69 Prozent.
Das Angebot des öffentlichen Verkehrs wurde in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut. Dazu wurden und werden weiterhin erhebliche öffentliche Mittel eingesetzt. Ziel ist es einerseits die wachsenden Mobilitätsbedürfnisse mit dem öffentlichen Verkehr aufzufangen. Andererseits soll die Bevölkerung mit einem leistungsfähigen und gut ausgebauten öffentlichen Verkehrsnetz versorgt werden. Die verstärkte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln durch die Bevölkerung ist zudem ein wesentliches Ziel einer nachhaltigen Entwicklung.