Die Beschäftigung wird mit der Anzahl Beschäftigter (Beschäftigungsverhältnisse) oder der Anzahl Vollzeitäquivalente gemessen. Zur Ermittlung von Vollzeitäquivalenten werden Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigte umgerechnet. Als Beschäftigte/r wird jedes Beschäftigungsverhältnis gezählt, für welches AHV-Beiträge gezahlt werden. Eine Person kann mehrere Beschäftigungsverhältnisse haben. Werden Personen über einen Arbeitsvermittlungsbetrieb temporär angestellt, so werden sie beim Arbeitsvermittlungsbetrieb gezählt und somit der Dienstleistungbranche "Vermittlung von Arbeitskräften" zugerechnet. Werte kleiner als 4 und grösser als 0 werden aus Datenschutzgründen nicht angezeigt.
Die Beschäftigten stellen den Produktionsfaktor Arbeit dar.