Sozialhilfequote der 0-17-Jährigen [%]

Die Sozialhilfequote beziffert den Anteil der Personen, die finanzielle Sozialhilfe der politischen Wohngemeinde beziehen, an der Wohnbevölkerung eines ausgewählten Gebietes und errechnet sich wie folgt: Anzahl Sozialhilfe der Gemeinde beziehende Personen im Kalenderjahr geteilt durch die Anzahl Personen der ständigen Wohnbevölkerung am Vorjahresende, multipliziert mit hundert. Wird die Sozialhilfequote für Teilgruppen der Bevölkerung (z.B. Altersgruppen) berechnet, so wird als Teiler die Anzahl der Personen der jeweiligen Teilgruppe der ständigen Wohnbevölkerung verwendet. Die altersspezifische Sozialhilfequote zeigt die Betroffenheit einer Altersgruppe bezüglich der bekämpften Armut.

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Author Bundesamt für Statistik Schweizerische Sozialhilfestatistik, Datenaufbereitung Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
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