Die Beschäftigung wird mit der Anzahl Beschäftigter (Beschäftigungsverhältnisse) oder der Anzahl Vollzeitäquivalente gemessen. Zur Ermittlung von Vollzeitäquivalenten werden Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigte umgerechnet. Als Beschäftigte/r wird jedes Beschäftigungsverhältnis gezählt, für welches AHV-Beiträge gezahlt werden. Eine Person kann mehrere Beschäftigungsverhältnisse haben. Werden Personen über einen Arbeitsvermittlungsbetrieb temporär angestellt, so werden sie beim Arbeitsvermittlungsbetrieb gezählt und somit der Dienstleistungbranche "Vermittlung von Arbeitskräften" zugerechnet. Der 2.Sektor (Industrie und Gewerbe) umfasst Bergbau, Gewinnung von Steinen u. Erden, Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Energieversorgung, Wasserversorgung, Abfallentsorgung und Baugewerbe. Werte kleiner als 4 und grösser als 0 werden aus Datenschutzgründen nicht angezeigt.