Anteil der Hilfsarbeitskräfte in Prozent der einpendelnden Grenzgängerinnen und Grenzgänger gemäss BFS Grenzgängerstatistik. Ungültige oder fehlende Angaben werden bei der Anteilsberechnung nicht berücksichtigt. Ebenso werden die Grenzgänger aus Liechtenstein nicht berücksichtigt, da keine Informationen zum ausgeübten Beruf vorliegen.
Grenzgänger/-innen sind Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland, die in der Schweiz arbeiten. Deren Anzahl ist eng verknüpft mit der von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängigen Nachfrage nach Arbeitskräften. Unter den ausländischen Zuwanderern in den Arbeitsmarkt sind für den Kanton St.Gallen seit jeher die im benachbarten Ausland (insbesondere die im österreichischen Vorarlberg) wohnhaften Grenzgänger von besonderer Bedeutung. Am 1. Juni 2007 wurden die Grenzzonen für Staatsangehörige der EU-17 Staaten und der EFTA aufgehoben, womit eine Grenzgängerbewilligung, unabhängig vom Wohnort dieser Grenzgänger, in der gesamten Schweiz gültig ist. Für Staatsangehörige der EU-8 und der EU-2 Staaten sowie für alle Drittstaatsangehörigen gelten die Grenzzonen weiterhin.