Neubau Minergie-P: Förderbeträge [Fr./Einw.]

Im Kalenderjahr neu zugesicherte Finanzbeträge pro Kopf (ständige Wohnbevölkerung am Jahresanfang) für Neubauten nach dem Minergie-P-Label (Niedrigstenergie-Gebäude, https://energieagentur-sg.ch/neubau-minergie). Die zugesicherten Beträge werden in den meisten Fällen innerhalb von zwei Jahren auch tatsächlich ausbezahlt, weil die geplante Massnahme realisiert wird. Minergie-P bezeichnet Niedrigstenergie-Bauten, die sich insbesondere wegen ihrer herausragenden Gebäudehülle und dem damit verbundenen Komfort auszeichnen (www.minergie.ch). Das Minergie-P-Label kann seit 2003 beim Verein Minergie beantragt werden.

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