Wärmenetze (ohne Anergie-WN): Förderbeträge [Fr./Einw.]

Im Kalenderjahr neu zugesicherte Finanzbeträge pro Kopf (ständige Wohnbevölkerung am Jahresanfang) für Wärmenetze (https://energieagentur-sg.ch/waermenetze). Gefördert werden der Auf- und Ausbau – auch die Verdichtung – von Wärmenetzen zur Nutzung von Wärme aus der Verbrennung von Holz, aus Gewässern (Grund- oder Oberflächengewässer), aus Abwasser und dem Erdreich sowie aus Abwärme industrieller Prozesse, einschliesslich Kehrichtverbrennungsanlagen, von Dienstleistungsbauten und aus der Stromproduktion unterschiedlichster Art (z.B. Biogasanlagen). Es werden nur Förderprojekte des Kantons St.Gallen berücksichtigt, nicht jedoch Förderprojekte der Gemeinden oder Dritter.

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