Leerwohnungen [Anz.]

Als Leerwohnungen gelten alle möblierten oder unmöblierten, bewohnbaren und am Erhebungsstichtag leer stehenden Wohnungen, die zur dauernden Miete oder zum Kauf angeboten werden. Den Wohnungen gleich gestellt sind leer stehende, zur Vermietung oder zum Verkauf bestimmte Einfamilienhäuser. Mitgezählt werden auch jene leer stehenden Wohnungen, die auf einen späteren Zeitpunkt bereits vermietet oder verkauft sind. Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete (mindestens drei Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Die Erhebung wird durch die Gemeinden durchgeführt. Diese haben bezüglich der Art und Weise der Erhebung einen grossen Spielraum. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen Gemeinden bzw. Gemeideaggregaten ist dadurch eingeschränkt. Der Leerwohnungsbestand ist ein Indikator für die Situation des lokalen Wohnungsmarktes. Hohe Leerwohnungsbestände deuten auf ein Überangebot, niedrige Bestände auf ein Unterangebot an Wohnungen hin.

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