Personen pro Privathaushalt [Anz.]

Anzahl Personen, die in Privathaushalten leben, geteilt durch die Anzahl Privathaushalte. Als Privathaushalt zählt jede in eigener Regie zusammen wohnende Personengemeinschaft sowie Personen, die allein wohnen. Nicht zu den Privathaushalten gehören Kollektivhaushalte wie z.B. Anstalten, Spitäler oder Heime. Bei der Haushaltbildung sind nur Personen der ständigen Wohnbevölkerung berücksichtigt. Die Anzahl Haushaltemitglieder hängt von wirtschaftlichen und kulturellen Faktoren ab.

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Author Bundesamt für Statistik STATPOP; Berechnung Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
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