Im Januar wird der Jahresmittelwert angegeben, in den übrigen Monaten der jeweils aktuellste Wert. Arbeitslosenquote: Anteil der bei den Arbeitsmarktbehörden (RAV) gemeldeten Arbeitslosen (Arbeitslosenquote) bzw. Stellensuchenden (Stellendensuchendenquote) an den Erwerbspersonen. Die Gruppe der Stellensuchenden umfasst, zusätzlich zu den Arbeitslosen, diejenigen Personen, die nicht sofort für eine Stelle verfügbar sind (z.B. weil sie noch eine Stelle haben). Als Erwerbspersonen gelten Personen, die über eine Erwerbsarbeit verfügen oder auf Stellensuche sind. Für die Quoten der Jahre 2014-2016 wird auf die gepoolten Werte der Strukturerhebungen 2012-2014, für 2017-2019 auf die Werte 2015-2017, ab 2020 auf die Werte 2018-2020, ab 2023 auf die Werte 2021-2023. Bei Jahreswerten wird der Zwölfmonatsdurchschnitt verwendet.
Bei der Strukturerhebung handelt es sich um eine Stichprobenerhebung. Die auf deren Basis geschätzte Anzahl an Erwerbspersonen ist mit einem Stichprobenfehler behaftet. Die Grösse des möglichen Stichprobenfehlers wird mit Vertrauensintervallen auf Basis einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit angegeben. Ein Vertrauensintervall von +/- 0.5 für eine Quote von 4,0 bedeutet, dass der wahre Wert sich mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent im Bereich von 3,5 und 4,5 befindet.
Die Arbeitslosenquote gibt auf der individuellen Ebene Aufschluss über das Risiko, trotz Erwebsabsicht keine Arbeit zu haben und auf die Unterstützung des regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) angewiesen zu sein. In der volkswirtschaftlichen Sicht zeigt die Quote an, welcher Teil des Arbeitskräftepotenzials nicht ausgeschöpft wird, wobei Arbeit suchende Personen, die nicht auf einem RAV registriert sind, nicht berücksichtigt sind (z.B. beim RAV gemeldete Arbeitslose, deren Bezugsberechtigung für Zahlungen der Arbeitslosenversicherung endete und die sich beim RAV abgemeldet haben, obwohl sie weiterhin keine Stelle haben).